Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um bei Geldstrafen den Höchstsatz pro Tagessatz von bisher 5.000 € auf zukünftig 20.000 € anheben. Der bisherige Höchstsatz werde, so die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung, der “zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht”, die Tagessatz-Obergrenze von 5.000 € sei seit 1975 im Kern unverändert, ein entsprechendes Einkommen sei damals noch die “große Ausnahme” gewesen.
Um materielle Gerechtigkeit zu schaffen, seien die Täter mit sehr hohen Einkünften, so die Bundesregierung, angemessen zu erfassen. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf dafür plädiert, keine Höchstgrenze für zu verhängende Tagessätze festzusetzen, denn es sei nicht einzusehen, dass ein Spitzenverdiener, der ein Tagesnettoeinkommen von mehr als 20.000 € erzielt, durch die künstliche “Deckelung” der Höchstgrenze nochmals begünstigt werde, argumentiert die Länderkammer. Die Bundesregierung ist jedoch gegen einen nach oben offenen Tagessatz. Es sei nicht auszuschließen, dass das Bundesverfassungsgericht Bedenken gegen die Bestimmtheit einer hach oben offenen Regelung zur Höhe des Tagessatzes habe.