Eine Person mit sexueller Motivation gegen seinen Willen zu berühren und dadurch zu belästigen, kann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro führen. So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines Lieferservice-Mitarbeiters entschieden, der eine Kundin versucht hat zu küssen. Der Angeklagte lieferte am
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